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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21 (https://dejure.org/2022,35126)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21 (https://dejure.org/2022,35126)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - L 19 AS 1826/21 (https://dejure.org/2022,35126)
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  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Liegen die Voraussetzungen des Arbeitnehmerstatus vor, sind die Motive für den Abschluss von Arbeitsverträgen sowie der Suche von Arbeit in einem Mitgliedstaat unerheblich (EuGH, Urteil vom 23.03.1982 - C-53/81 und vom 21.02.2013 - C-46/12), können aber für die Frage, ob das Berufen auf einen Arbeitnehmerstatus rechtsmissbräuchlich ist, relevant sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R m.w.N.).

    Der bloße Umstand der kurzen Dauer der Beschäftigung führt als solcher nicht dazu, dass die Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen ist ( EuGH, Urteile vom 06.11.2003 - C-413/01 und vom 04.06.2009 - C-22/08 , C-23/08 ; siehe auch BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R: Arbeitnehmereigenschaft bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 4 Monaten bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich und einem Entgelt i.H.v. 250, 00 EUR monatlich; Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R: Arbeitnehmerstatus bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 2 Monaten und einem Entgelt i.H.v. 500, 00 EUR monatlich).

    Dies ist bei den auf die laufende Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gerichteten Leistungen nach §§ 7 ff., 19 ff. SGB II und den Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3, 5, 6 SGB XII der Fall, soweit sich die Leistungszeiträume decken (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R ).

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Liegen die Voraussetzungen des Arbeitnehmerstatus vor, sind die Motive für den Abschluss von Arbeitsverträgen sowie der Suche von Arbeit in einem Mitgliedstaat unerheblich (EuGH, Urteil vom 23.03.1982 - C-53/81 und vom 21.02.2013 - C-46/12), können aber für die Frage, ob das Berufen auf einen Arbeitnehmerstatus rechtsmissbräuchlich ist, relevant sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R m.w.N.).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Der bloße Umstand der kurzen Dauer der Beschäftigung führt als solcher nicht dazu, dass die Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen ist ( EuGH, Urteile vom 06.11.2003 - C-413/01 und vom 04.06.2009 - C-22/08 , C-23/08 ; siehe auch BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R: Arbeitnehmereigenschaft bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 4 Monaten bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich und einem Entgelt i.H.v. 250, 00 EUR monatlich; Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R: Arbeitnehmerstatus bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 2 Monaten und einem Entgelt i.H.v. 500, 00 EUR monatlich).
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Der Gesamtbewertung ist mit Rücksicht auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH ein weites Verständnis zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Der bloße Umstand der kurzen Dauer der Beschäftigung führt als solcher nicht dazu, dass die Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen ist ( EuGH, Urteile vom 06.11.2003 - C-413/01 und vom 04.06.2009 - C-22/08 , C-23/08 ; siehe auch BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R: Arbeitnehmereigenschaft bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 4 Monaten bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich und einem Entgelt i.H.v. 250, 00 EUR monatlich; Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R: Arbeitnehmerstatus bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 2 Monaten und einem Entgelt i.H.v. 500, 00 EUR monatlich).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Liegen die Voraussetzungen des Arbeitnehmerstatus vor, sind die Motive für den Abschluss von Arbeitsverträgen sowie der Suche von Arbeit in einem Mitgliedstaat unerheblich (EuGH, Urteil vom 23.03.1982 - C-53/81 und vom 21.02.2013 - C-46/12), können aber für die Frage, ob das Berufen auf einen Arbeitnehmerstatus rechtsmissbräuchlich ist, relevant sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R m.w.N.).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Der bloße Umstand der kurzen Dauer der Beschäftigung führt als solcher nicht dazu, dass die Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen ist ( EuGH, Urteile vom 06.11.2003 - C-413/01 und vom 04.06.2009 - C-22/08 , C-23/08 ; siehe auch BSG, Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R: Arbeitnehmereigenschaft bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 4 Monaten bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich und einem Entgelt i.H.v. 250, 00 EUR monatlich; Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R: Arbeitnehmerstatus bei einer Tätigkeit mit einer Dauer von 2 Monaten und einem Entgelt i.H.v. 500, 00 EUR monatlich).
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a V 2/05 R

    Selbstständige Streitteile - Beschränkung des Streitgegenstandes - Teilbarkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Zu ermitteln sind alle Tatsachen, die, ausgehend von der Rechtsauffassung des Sozialgerichts, für die Entscheidungsfindung in prozessualer und materieller Hinsicht entscheidungserheblich sind (BSG, Urteil vom 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87 und vom 18.05.2006 - B 9a V 2/05 R).
  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Wesentlich oder entscheidungserheblich ist eine Tatsache, wenn sich aus ihr ein Tatbestandsmerkmal der anzuwendenden Norm ergibt oder mittelbar auf Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unmittelbar erheblichen Tatsache geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 5 RJ 26/94).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15

    Zurückverweisung - Amtsermittlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21
    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rn. 90 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - Verfahrensmangel -

  • BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von

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